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Eigentümergemeinschaft: Das muss man wissen

Eigentümergemeinschaft: Das muss man wissen

2. März 2023
Ein Gehweg mit Gebäuden - Eigentümergemeinschaft

Endlich ist es so weit: Sie haben den Kaufvertrag für Ihre Eigentumswohnung unterzeichnet und fragen sich, was nun die Zukunft bringt. Je nachdem, ob Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen oder lieber vermieten möchten, stehen Sie vor ganz anderen Herausforderungen.


Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses erwerben Sie einen Bruchteil der Gesamtimmobilie und werden daher unmittelbar Teil der Eigentümergemeinschaft. Dieser Zusammenschluss aller Eigentümer entscheidet immer dann, wenn es um die ganze Immobilie geht.

 

Sondereigentum: Ihr persönliches Stückchen Glück

 

Läuft die Wohnung erstmal offiziell auf Ihren Namen, lassen Sie Ihrer Fantasie bei der Gestaltung ruhig freien Lauf. Im Inneren der Wohnung haben Sie oberste Befehlsgewalt. Sie können nach Belieben sanieren und renovieren, malern und tapezieren. Bis auf tragende Wände dürfen Sie hier einreißen und umdekorieren, was das Herz begehrt. Hier darf Ihnen keiner reinreden.

 

Gemeinschaftseigentum: Mitspracherecht aller bei Entscheidungen

 

Wenn es jedoch um Entscheidungen geht, welche die Gesamtimmobilie samt Grünanlage betreffen, kommt die Eigentümergemeinschaft ins Spiel: Alle Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen müssen hier gemeinschaftlich von den Eigentümern beschlossen werden. Ob es nun die Neudeckung des Daches, die Sanierung der Regenrinne oder der Neuanstrich des Treppenhauses ist, hier muss im Rahmen der Eigentümerversammlung die Mehrheit die jeweilige Maßnahme absegnen.

 

Selbstnutzung der Immobilie

 

Haben Sie sich für eine Immobilie entschieden, um Ihren eigenen Lebensmittelpunkt zu verlagern, ist dies stets ein großer Schritt. Zu Ihren Pflichten als neugebackenem Wohnungsbesitzer gehört nun die Zahlung eines monatlichen Betrags an die Hausverwaltung. Dieses sogenannte Wohngeld beinhaltet die Wohnnebenkosten plus Kosten für Verwalter, Gemeinschaftseigentumserhaltung (z.B. Kosten für Hausmeister, Gärtner oder Reinigungskraft) und Instandhaltungsrücklagen für die Immobilie.

 

Fremdnutzung der Immobilie

 

Sollten Sie die Immobilie als Geldanlage nutzen, steht die Suche nach den passenden Mietern bevor. Schließlich dürfen diese solvent und umgänglich sein, zudem in die Hausgemeinschaft passen. Lassen Sie sich hier ruhig Zeit, die richtigen Kandidaten zu finden. Vermietet ist eine Wohnung schnell, unliebsame Zeitgenossen loszuwerden, ist beschwerlich und kostet jede Menge Zeit und Nerven.

 

Kosten für Wohngeld auf Mieter umlegen

 

Haben Sie erst einmal Ihre Wohnung in gute Hände gegeben, steht alljährlich die Erstellung der Nebenkostenabrechnung an. Hier werden die entstandenen Mietnebenkosten den Vorauszahlungen gegenübergestellt. Das von Ihnen investierte Wohngeld können Sie hier auf die Mieter umlegen. Aber Vorsicht: Nicht alle Positionen dürfen eins zu eins weitergegeben werden.

Sollten Sie Fragen zum Kauf einer Eigentumswohnung oder der Erstellung einer fachmännischen Nebenkostenabrechnung haben, melden Sie sich! Wir beraten Sie gern persönlich und kostenlos.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ah_fotobox/depositphotos.com

 

 

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