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Energieausweis – Das sollten Sie beachten

Energieausweis – Das sollten Sie beachten

6. Dezember 2019

 

Wer beabsichtig eine Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen, muss sich vorher einen Energieausweis ausstellen lassen. Der Energieausweis ermöglicht es Kaufinteressenten Immobilien hinsichtlich ihrer Energiekosten zu vergleichen. Er ist der Steckbrief einer Immobilie. Wir verraten Ihnen was Sie alles über den Energieausweis wissen sollten.

Von der Verpflichtung, sich einen Energieausweis erstellen zu lassen, sind Hauseigentümer ausgenommen, die längst im eigenen fertiggestellten Haus wohnen. Etwas anderes gilt, wenn Sie beabsichtigen eine neue Immobilie zu bauen. Dann ist es Pflicht, sich den Energieausweis erstellen zu lassen. Immobilienverkäufer müssen das auch tun, damit Käufer verbindliche Informationen über die Energieeffizienz einer Immobilie bekommen.

Die Energieeffizienzklassen ermöglichen es, dass der Energieausweis auch für Laien verständlich bleibt. Dabei steht die Klasse A+ für einen sehr guten, sparsamen Wert. Die Klasse mit dem höchsten Energieverbrauch ist die Klasse H. Auch allgemeine Daten zur Immobilie werden im Energieausweis festgehalten. Hierzu zählen beispielsweise das Baujahr und die Heizungsart, also Öl oder Gas.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. Zum einen gibt es den Bedarfsausweis und zum anderen den Verbrauchausweis. Der Verbrauchsausweis gibt über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses Auskunft. Hier wird der reale Verbrauch gemessen. Dazu werden die Zahlen des Heizungsverbrauchs und der Warmwasserbereitung herangezogen. Die Verbrauchswerte sind abhängig von dem individuellen Verhalten der Haushaltsmitglieder. Wird häufig heiß geduscht und die Heizung im Winter permanent aufgedreht, kommt es natürlich zu einer schlechteren Energiebilanz. Dagegen wirkt sich sparsames Verhalten positiv auf die Energiebilanz aus.

Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises gilt eine andere Berechnung. Für ihn werden keine Verbrauchswerte herangezogen. Das ist bei Neubauprojekten der Fall. Der zukünftige Energieverbrauch einer Immobilie muss schon errechnet werden, während alles noch in der Bauphase ist. Für die Berechnung werden Faktoren wie die Dämmung der Außenwände, die Heizungstechnik, die Energieklassen der Fenster sowie die Lage und die Bauform des Gebäudes miteinbezogen. Die theoretische Grundlage der Berechnung bleibt immer dieselbe. Die Ergebnisse bleiben jedoch nur Näherungswerte, da das eigene Verhalten nicht in die Berechnung miteinbezogen wird.

Sie sollten jedoch vorsichtig sein, wenn Sie sich einen Energieausweis erstellen lassen. Gerade bei Anbietern, die mit günstigen Preisen locken, ist die Qualität häufig nur ungenügend.  Es ist besser, sich in jedem Fall von einem Experten beraten zu lassen. Erfahrene Makler können Sie dabei unterstützen den geeigneten Fachmann zu finden, der Ihnen den Energieausweis erstellt. In Frage kommen hier zugelassene Personen wie Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit geeigneter Zusatzausbildung oder aber auch Energieberater.

Schließlich sind beide Arten von Energieausweisen in der Regel zehn Jahre gültig. Sie sollten sich bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung einer Immobilie frühzeitig um die Erstellung eines Energieausweises bemühen. Dieser muss spätestens zum ersten Besichtigungstermin vorliegen. Das Fehlen des Ausweises oder der Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln führt zu einem Bußgeld. Hier kann man mit einer Höhe von bis zu 15. 000 Euro rechnen.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und haben noch Fragen zu den nötigen Unterlagen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © alexraths/pexels.com

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