Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Grundsteuer – was müssen Eigentümer jetzt beachten?

Grundsteuer – was müssen Eigentümer jetzt beachten?

11. August 2022
Ortschaft in Vogelperspektive

Die Berechnung der Grundsteuer wurde reformiert, da sie laut dem Bundesfinanzhof verfassungswidrig war. Die Folge ist, dass bis Ende des Jahres 2024 rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben, dennoch müssen alle Eigentümer von Immobilien noch dieses Jahr bis zum 31. Oktober eine separate Grundsteuererklärung über die Plattform Elster elektronisch abgeben. 

Da es keine bundesweit einheitliche Regelung für die neue Grundsteuer gibt, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. Drei unterschiedliche Modelle gibt es: das Flächenmodell (in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen); das Bundesmodell (in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) und die Bodenwertsteuer in Baden-Württemberg.

In allen Modellen gibt es dann wiederum drei Arten der Grundsteuer. Für Eigentümer ist Variante B in der Regel die entscheidende.

  • Grundsteuer A (agrarisch): für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Grundsteuer B (baulich): für bebaubare und bebaute Grundstücke sowie für Gebäude
  • Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke): soll 2025 eingeführt werden, damit unbebaute Grundstücke von Kommunen höher besteuert werden können. So sollen Spekulationen vermieden und Wohnraum gefördert werden.

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien – professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern – Symbolbild für Immobilienbewertung, Wertermittlung und professionelle Einschätzung des Immobilienwerts.

Wie berechnet man die Grundsteuer?

Bei der Berechnung kommt es auf drei Faktoren an:

  • Einheitswert: heißt nach der Reform Grundsteuerwert und wird anders berechnet als der Einheitswert. Zu sehen im Einheitswertbescheid vom Finanzamt.
  • Grundsteuermesszahl: richtet sich nach der Art des Gebäudes. Zu finden im Grundsteuergesetz (§§14 und 15 GrStG).
  • Hebesatz: legt die zuständige Gemeinde fest, dort können Sie ihn auch erfragen.

Die Formel für die Berechnung:

Grundsteuerwert (Einheitswert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer

Was muss ich jetzt tun?

Es wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt, aber Sie sollten bereits bis Ende März 2022 einen Feststellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes erhalten oder durch eine öffentliche Bekanntmachung eine Aufforderung zur Abgabe bekommen haben. In Bundesländern, in denen das Bundesmodell gilt, gilt es für Eigentümer beispielsweise folgende Informationen bereit zu halten:

  • Grundstücksfläche (im Grundbuchauszug)
  • Bodenrichtwert (bei unabhängigen Gutachterausschüssen)
  • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Wohnfläche (im Bauplan oder in der Bauakte beim Bauordnungsamt)
  • Baujahr (auch im Bauplan oder der Bauakte)

Eigentümer aus den Bundesländern, die individuelle Regelungen für die Berechnung aufgestellt haben, müssen sich informieren, welche Angaben sie jeweils benötigen.

Noch unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer von Bedeutung ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©altitudedrone/Depositphotos.com

Immobilienmagazin

  • Luftaufnahme eines unbebauten, grünen Grundstücks mit markierter Fläche und Standort-Symbol, das die Entwicklungsmöglichkeiten und den gezielten Verkauf von Bauland veranschaulicht. | Grundstücksverkauf
    Bauland veräußern mit Weitblick: So gelingt der Verkauf Ihres Grundstücks
    Ein Grundstück zu verkaufen erfordert andere Überlegungen als der Verkauf eines Hauses. Statt Wohnqualität stehen rechtliche Rahmenbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und die richtige Ansprache potenzieller Käufer im Vordergrund. Wer den Wert realistisch einschätzt, die relevanten Unterlagen bereithält und sein Land professionell präsentiert, erhöht die Chancen auf einen zügigen und erfolgreichen Abschluss deutlich.     Hinweise In diesem…
  • Laptop mit geöffnetem Immobilienexposé auf einem Schreibtisch, daneben ein ausgedrucktes Exposé mit Grundriss; im Hintergrund sind im Schaufenster eines Maklerbüros weitere Immobilienangebote zu sehen – Symbol für die Kombination aus Online- und Offline-Vermarktung. | Immobilienverkauf
    Der richtige Weg zum Käufer: So erreicht Ihre Immobilie die passende Zielgruppe
    Immer mehr Verkäufer stehen vor der Frage, über welche Kanäle sie ihre Immobilie am wirkungsvollsten präsentieren sollen. Digitale Plattformen, klassische Medien und direkte Empfehlungen bieten zahlreiche Möglichkeiten, doch nicht jeder Weg spricht die gleichen Interessenten an oder erzielt die gleiche Reichweite. Wer den Markt 2026 erfolgreich nutzt, denkt Vermarktung als vernetzten Prozess und setzt auf…
  • Weihnachtliche Plätzchen in Form eines Mehrfamilienhauses, eines Einfamilienhauses und eines Fragezeichens auf einem Backblech – Symbolbild für die Entscheidung „Miete oder Kauf“ und Wohnfragen 2026. | Immobilienkauf
    Miete oder Kauf – Welche Option ist 2026 die richtige für Sie?
    Steigende Mieten, aber auch hohe Baukosten und Immobilienpreise – die Entscheidung zwischen Mieten und Kaufen war selten so komplex wie 2026. Doch das kommende Jahr kann eine günstige Gelegenheit für den Kauf sein, wenn die Vorbereitung stimmt.     Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und…

Unser Team

Uwe Trundt
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-11

uwe.trundt@meinmaklerundko.de

Achim Jacobs
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-13

achim.jacobs@meinmaklerundko.de

Dominik Schierling
Immobilienmakler

+49 (0) 261 97368-12

info@meinmaklerundko.de