Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Immobilien und ESG – was muss ich wissen?

Immobilien und ESG – was muss ich wissen?

30. Juni 2022
Collage aus gemalten Häusern in verschiedenen Grüntönen - Immobilienbau

Gebäude sollen europaweit bis 2050 klimaneutral werden. Das hat auch Auswirkungen auf Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Doch was bedeutet das konkret für Häuslebauer und Besitzer älterer Immobilien, die Ihr Eigenheim selbst bewohnen?

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien – professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern – Symbolbild für Immobilienbewertung, Wertermittlung und professionelle Einschätzung des Immobilienwerts.

Der Klimaschutz hat seit einigen Jahren Einzug in die Welt der Immobilien gehalten. Nachhaltiges Bauen wird mit Blick auf die weltweite Ressourcenknappheit immer wichtiger. Um die Klimaziele zu erreichen, wurden auch die Anforderungen an Neubauten und Bestandsimmobilien hochgeschraubt. Der neueste Trend ESG, der mittlerweile auch in der Immobilienbranche angekommen ist, geht sogar noch weiter.

Was bedeutet ESG?

ESG ist eine Abkürzung für die englischen Begriffe Environmental, Social und Governance. Ins Deutsche übersetzt heißt das nichts anderes als ökologisch, sozial und Unternehmensführung. Bei ESG geht es also um nachhaltige, soziale und unternehmerische Konzepte, die sich in der Immobilien- und Wohnwirtschaft wiederfinden sollen.

Ob ein Bauprojekt oder eine Immobilie ESG-konform ist, darüber müssen sich allerdings eher Immobilienunternehmen, Investoren und Bauentwickler Gedanken machen.

Für Privateigentümer ist eher der Nachhaltigkeitsaspekt relevant. Ob das Ein- oder Zweifamilienhaus ESG-konform ist, hat beim normalen Immobilienverkauf in der Regel keine Bedeutung. Es sei denn das Objekt wird als Kapitalanlage für Investoren angeboten.

Nachhaltigkeit beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern

Für Eigentümer und Häuslebauer ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wichtiger als die ESG-Konformität. Bestandsbauten müssen nachgerüstet werden. Das betrifft die Anlagen für Wasser- und Energieverbrauch. So fördert die Regierung die Umstellung auf elektrische Wärmepumpen bis 2025 finanziell.

Beim Neubau müssen Eigentümer auf die Energieverbrauchswerte achten. Dazu kann entweder der Verbrauch der Primärenergie berechnet werden, die künftig verbraucht wird oder der Ausstoß an CO2-Emissionen, die das neugebaute Haus verursacht. Für beides gibt es Grenzwerte. Zusätzlich wird ein Jahr nach Bauende ein Bericht von den Eigentümern gefordert. Der Neubau muss den Anforderungen genügen, die im GEG festgeschrieben sind.

Nachhaltigkeit beim Bestandsbau

Eigentümer, die ihre Immobilie bereits seit Februar 2002 selbst bewohnen, sind nicht verpflichtet, diese nachzurüsten oder Heizanlagen auszutauschen. Erst wenn die Bestandsimmobilie den Besitzer wechselt, müssen die Käufer nach dem GEG handeln. Bei der Austauschpflicht gibt es allerdings auch Ausnahmen.

Generell können Eigentümer auch durch Maßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünungen, die nicht im GEG verankert sind, das Klima für sich und die Umwelt besser gestalten. Aber auch ressourcenschonende Baumaterialien tragen zum Klimaschutz bei.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie klimaneutral und ressourcenschonend nachrüsten oder bauen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © sammep/Depositphotos.com

Immobilienmagazin

  • Ein moderner Neubau und ein älteres Bestandsgebäude stehen einander gegenüber und symbolisieren die Entscheidung zwischen neuem Zuhause und bestehender Immobilie. I Neubau oder Bestandsimmobilie?
    Neubau oder bestehendes Zuhause: Was passt besser zu Ihnen?
    Wer ein Eigenheim sucht, hat die Wahl: frisch gebaut, modern und effizient – oder gewachsen, charaktervoll und oft sofort bezugsbereit. Neubau und Bestandsimmobilie bieten beide Chancen, stellen Käufer aber vor unterschiedliche Fragen zu Kosten, Aufwand und Gestaltung. Umso wichtiger ist ein klarer Blick auf das, was wirklich zum eigenen Leben, Budget und Wohngefühl passt.  …
  • Ein älteres Einfamilienhaus mit verwitterter Fassade und sanierungsbedürftigem Dach steht in einer Wohnstraße und symbolisiert die Entscheidung zwischen Modernisierung und Verkauf. I Sanierungspflicht beim Verkaufen
    Ältere Immobilie mit Sanierungsdruck – lohnt sich modernisieren?
    Die Klimavorgaben für Gebäude werden konkreter. Zwar gibt es auf EU-Ebene keine pauschale Sanierungspflicht für einzelne Hausbesitzer, doch Deutschland muss die neue Gebäuderichtlinie bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführen. Zugleich steht der Gebäudesektor wegen des deutschen Klimaziels von minus 65 Prozent bis 2030 und zuletzt wieder gestiegener Emissionen weiter unter Druck. Für…
  • Energieeffizienzskala von A bis G neben Hausmodell und Bauplänen – Symbolbild für den Energieausweis beim Immobilienverkauf.
    Energieausweis beim Verkauf: Das sollten Eigentümer wissen
    Der Energieausweis gehört zu den Unterlagen, die frühzeitig vorliegen sollte, wenn man verkaufen möchte. Er zeigt, wie es um den energetischen Zustand eines Hauses oder einer Wohnung steht, und macht die Immobilie für Interessenten besser vergleichbar. Für Eigentümer ist er zugleich ein wichtiger Baustein für einen rechtssicheren Verkauf und eine klare Kommunikation, besonders wenn Modernisierungsfragen…

Unser Team

Uwe Trundt
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-11

uwe.trundt@meinmaklerundko.de

Achim Jacobs
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-13

achim.jacobs@meinmaklerundko.de

Dominik Schierling
Immobilienmakler

+49 (0) 261 97368-12

info@meinmaklerundko.de