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Immobilienbesitzer in finanzieller Not – was tun?

Immobilienbesitzer in finanzieller Not – was tun?

26. August 2021
Finanzielle Not Immobilienverkauf

Für den Traum vom Eigenheim sind viele Eigentümer bereit, sich durch einen Kredit zu verschulden. Wer wegen einer Kündigung, einem insolventen Unternehmen oder einer Erkrankung die Arbeit verliert oder nicht mehr antreten kann, hat Probleme die Raten für das Haus zu tilgen. Welche Möglichkeiten gibt es für Immobilienbesitzer, die Geldsorgen haben?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Zuallererst sollten Immobilienbesitzer auf die Bank zugehen und eine Finanzierungslösung suchen. Steht fest, dass das Darlehen auf lange Sicht nicht mehr getilgt werden kann, sollte ein Immobilienexperte zu Rate gezogen werden. Der Makler kann Eigentümer bestens in ihrer Notsituation beraten und gemeinsam mit diesen eine schnelle, gute und individuelle Lösung finden.

Zwangsversteigerung vermeiden

Eine Sache sollten Immobilienbesitzer in einer finanziellen Notsituation vermeiden – eine Zwangsversteigerung. Denn hier können Eigentümer nicht aushandeln wie viel sie für Immobilie bekommen und wer diese erwirbt. Außerdem erhalten Eigentümer oft weniger Geld, als die Immobilie eigentlich Wert wäre. Um einer Zwangsversteigerung zu entgehen, ist schnelles Handeln gefragt. Daher sollte man sich rechtzeitig mit einem Makler in Verbindung setzen.

Verkaufen, verrenten, vermieten?

Eigentümer können die Immobilie verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen. Oder Sie verkaufen Ihre Immobilie und bleiben trotzdem darin wohnen. Dabei wird das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Dieses Vorgehen wird als Immobilienverrentung bezeichnet. Eventuell bietet das Eigenheim auch das Potential zur Vermietung. Da Eigentümer in Notsituationen aber oft schnell verkaufen müssen und viel Geld für die Tilgung benötigen, ist die bessere Lösung eher der Immobilienverkauf. Da es sich um einen Notverkauf handelt, sollten Eigentümer nicht ohne professionellen Makler vorgehen. Dieser kümmert sich auch um eine professionelle Wertermittlung der Immobilie, die hier schneller erfolgen muss.

Immobilienverkauf mit oder ohne Wohnrecht?

Wer sich für eine Verrentung entscheidet, hat die Wahl aus verschiedenen Auszahlungsmodellen und Verrentungsarten. Entweder gilt das Wohnrecht ein Leben lang oder nur für einen bestimmten Zeitraum. Eigentümer können sich den Kaufpreis einmalig oder als monatliche „Rente“ vom Käufer zu auszahlen lassen. Auch eine Kombination aus beiden Auszahlungsarten ist möglich.

Egal ob sich Eigentümer für einen Immobilienverkauf mit oder ohne Wohnrecht entscheiden, am Verkaufsprozess ändert sich dadurch nichts. Aber aufgepasst! Besonders bei einem Notverkauf, versuchen Kaufinteressenten den Preis gerne runterzuhandeln. Da die Zeit oft drängt, verkaufen Eigentümer ihre Immobilie dadurch oft unter Wert. Das muss nicht sein. Eigentümer können auf das Verhandlungsgeschick und die professionelle Vermarktung eines Maklers setzen. Durch einen höheren Verkaufspreis lässt sich das Bankdarlehen einfacher und schneller zurückzahlen.

Benötigen Sie Unterstützung für den schnellen und diskreten Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Notverkauf

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-7854216-5hV79ODe1XZPRBFmETUm-ap1

https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © gearstd/Depositphotos.com

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