Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Mit lebenslangem Wohnrecht in der Immobilie bleiben

Mit lebenslangem Wohnrecht in der Immobilie bleiben

21. April 2022
Ein Gavel, oder Richterhammer, aus Holz liegt auf seinem Resonanzblock aus Holz auf einem glänzenden schwarzen Tisch und im Hintergrund steht ein Hausmodell aus Holz | Lebenslanges Wohnrecht

Mit einem lebenslangen Wohnrecht können Sie eine Immobilie bewohnen, ohne diese zu besitzen oder dafür Miete zu zahlen. Ein Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und lohnt sich, wenn Sie Ihre Immobilie verschenken oder verrenten möchten. Dabei gibt es Einiges zu beachten.

Wer barrierefrei wohnt, hat im Alter weniger Probleme.

Mit unserer Unterstützung ist Ihr altersgerechtes Zuhause nicht weit. Kontaktieren Sie uns!

Ältere Frau im Rollstuhl blickt aus einem großen Fenster in einer hellen, barrierefreien Wohnung – Symbolbild für altersgerechtes Wohnen, Barrierefreiheit und selbstbestimmtes Leben im Alter.

 

Laut Daten des Statistischen Bundes aus dem März 2022 steigen die Nettokaltmieten seit 2019 kontinuierlich weiter. Auch der Wohnraum bleibt weiterhin knapp. Viele Menschen – vor allem Senioren – fragen sich, wie sie ihr Zuhause absichern können, auch wenn sie ihre Immobilie verkaufen. Die Lösung ist ein lebenslanges Wohnrecht. Der Inhaber dieses Rechts darf bis zu seinem Lebensende in der jeweiligen Immobilie wohnen bleiben, auch wenn er nicht (mehr) der Eigentümer ist. Auch wenn die Immobilie ein weiteres Mal den Eigentümer wechseln sollte, darf der Inhaber des Wohnrechts in der Immobilie bleiben, denn das Wohnrecht ist an die Immobilie gebunden.

Schenkung und Verrentung

Möchten Eltern ihre Immobilie an ihr Kind verschenken, können sie ein Wohnrecht vereinbaren. So sind sie rechtlich abgesichert. Eine andere Möglichkeit ist die Immobilienverrentung. Hierbei verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und lassen sich ein Wohnrecht einräumen. Das Geld für die Immobilie können sie als monatliche Rente oder als Einmalzahlung erhalten, auch eine Mischform aus beiden Varianten ist möglich.

Eintrag im Grundbuch

Um rechtlich abgesichert zu sein, muss das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. Steht es nicht im Grundbuch, kann es zum Beispiel bei einem Eigentümerwechsel angefochten werden. Der Eintrag im Grundbuch stellt sicher, dass das Wohnrecht nicht gekündigt oder entzogen werden kann. Sich darüber hinaus ein Rückforderungsrecht einräumen zu lassen, ist ebenfalls sinnvoll. Falls beispielsweise das Kind, dem die Immobilie übertragen wurde, insolvent wird und die Immobilie zu verlieren droht, kann der frühere Eigentümer sie zurückfordern. Damit geht die Immobilie an die Eltern zurück und ist somit vor der Insolvenzvollstreckung geschützt.

Nießbrauchrecht

Das Nießbrauchrecht erlaubt über das Wohnrecht hinaus, die Immobilie zu nutzen. Das kann sich beispielsweise lohnen, wenn der Inhaber des Nießbrauchrechts pflegebedürftig wird und in ein Pflegeheim umziehen muss. Das Nießbrauchrecht erlaubt ihm, die Räume, die er nicht mehr bewohnen kann, zu vermieten. Das gilt auch, wenn er zum Beispiel seinen Lebensabend lieber im warmen Ausland genießen möchte. Allerdings trägt der Inhaber des Nießbrauchrechts auch die wirtschaftliche Verantwortung und ist für anfallende Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten zuständig.

Möchten Sie wissen, ob sich lebenslanges Wohnrecht für Sie und Ihre Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © zolnierek/Depositphotos.com

Immobilienmagazin

  • Kaufunterlagen, Baupläne und Schlüssel auf einem Schreibtisch vor moderner Neubauarchitektur – symbolisch für den Kauf einer Immobilie vom Bauträger. I Kauf vom Bauträger
    Neubau vom Bauträger: Darauf kommt es beim Kaufvertrag an
    Eine neue Wohnung oder ein neues Haus direkt vom Bauträger zu erwerben, wirkt auf den ersten Blick komfortabel: Grundstück, Planung und Bauleistung kommen aus einer Hand. Gerade beim Kauf einer noch nicht fertiggestellten Immobilie entstehen jedoch besondere Risiken. Entscheidend ist deshalb, dass Vertrag, Baubeschreibung, Zahlungsplan und Abnahme klar geregelt sind und Käufer wissen, welche Unterlagen…
  • Dokumente beim Immobilienverkauf: Ordner und Unterlagen auf einem Schreibtisch symbolisieren die Vorbereitung und Verwaltung wichtiger Immobilienverkaufsdokumente. I Dokumente beim Immobilienverkauf
    Vollständige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Ihr strukturierter Leitfaden für Eigentümer
    Ein Immobilienverkauf steht und fällt mit der Qualität der Unterlagen. Kaufinteressenten, Banken und Notare erwarten eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Wer frühzeitig alle relevanten Dokumente zusammenstellt, beschleunigt nicht nur den Verkaufsprozess, sondern reduziert auch Rückfragen und Unsicherheiten.   Amtliche Nachweise im Überblick: Grundbuch, Flurkarte und rechtliche Basisdaten   Zu den…
  • Seniorenpaar informiert sich über altersgerechtes Wohnen und passende Wohnalternativen im Alter I Wohnen im Alter
    Wohnen im neuen Lebensabschnitt: Welche Wohnform heute wirklich zu Ihnen passt
    Viele Menschen verbinden ihr Eigenheim mit Erinnerungen, Familie und einem Gefühl von Sicherheit. Doch mit den Jahren verändern sich die Anforderungen an das Wohnen. Die Kinder sind längst ausgezogen, das Grundstück wird zunehmend arbeitsintensiv und Treppen oder weitläufige Räume erschweren den Alltag. In dieser Lebensphase stellt sich oft die Frage, ob das bisherige Zuhause noch…

Unser Team

Uwe Trundt
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-11

uwe.trundt@meinmaklerundko.de

Achim Jacobs
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-13

achim.jacobs@meinmaklerundko.de

Dominik Schierling
Immobilienmakler

+49 (0) 261 97368-12

info@meinmaklerundko.de