Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Neue Heizungsförderung 2024

Neue Heizungsförderung 2024

11. Januar 2024
Vor einer braunen Wand steht links eine Wärmepumpe, rechts steht ein Sparschwein auf einem Bein, dem vorderen linken, die anderen Beine schweben in der Luft, von oben Fallen Goldmünzen in das Sparschwein | Energetische Sanierung

Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer: die Bundesregierung hat sich auf eine Förderung für den Heizungsaustausch geeinigt. Für Eigentümer bedeutet das Planungssicherheit hinsichtlich der staatlichen Förderung beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizungsanlage. Doch was und in welchem Umfang wird gefördert?

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien – professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern – Symbolbild für Immobilienbewertung, Wertermittlung und professionelle Einschätzung des Immobilienwerts.

„Lage, Lage, Lage“ ist nicht mehr. Selbst Immobilien in bester Lage müssen bei schlechter Energieeffizienz Preisabschläge hinnehmen, sonst finden Sie keinen Käufer. Die Energieeffizienz ist inzwischen fast gleichberechtigt neben die Lage getreten. Denn Immobilienkäufer müssen innerhalb von zwei Jahren die gekaufte Immobilie energetisch sanieren.

Es kann für Immobilienverkäufer sinnvoll sein, vor dem Verkauf energetisch zu sanieren, um keine Abschläge beim Preis hinnehmen zu müssen. Für die energetische Sanierung gibt es staatliche Förderungen beispielsweise bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Auch der Austausch der Heizung wird gefördert. Lassen Sie sich sowohl von einem unabhängigen Energieexperten als auch einem Immobilienexperten beraten. Während der eine Ihnen sagen kann, welche Maßnahmen wirklich nötig und sinnvoll sind, kann Ihnen der andere sagen, wie sich die Maßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken.

Wie sieht die Förderung aus?

Seit dem 29. Dezember 2023 kann der Heizungstausch beauftragt werden. Ab Ende Februar 2024 können Eigentümer dann die Förderung rückwirkend bei der KfW beantragen. Das GEG sieht eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden vor. Dazu gehören Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.

Darüber hinaus gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen erhalten Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Zusätzlich wird ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung gewährt. Ab 2029 soll dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent reduziert werden, bis er 2037 entfällt.

Eine Kombination dieser Boni ist möglich, jedoch nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die höchstmögliche Fördersumme für den Austausch einer Heizung beträgt 30.000 Euro. Dies gilt für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohnungseinheit in einem Mehrfamilienhaus. Hierbei liegt der Höchstbetrag bei 21.000 Euro.

Kein Zwang

Abschließend soll gesagt sein, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch die Heizungsförderung regelt, keinen Sanierungszwang vorsieht. Niemand wird gezwungen, seine Heizung zu tauschen, es sei denn, sie ist irreparabel oder älter als 30 Jahre und der Schornsteinfeger sagt, dass sie ausgewechselt werden muss.

Möchten Sie wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © olgaguiskaja@gmail.com/Depositphotos.com

Immobilienmagazin

  • Luftaufnahme eines unbebauten, grünen Grundstücks mit markierter Fläche und Standort-Symbol, das die Entwicklungsmöglichkeiten und den gezielten Verkauf von Bauland veranschaulicht. | Grundstücksverkauf
    Bauland veräußern mit Weitblick: So gelingt der Verkauf Ihres Grundstücks
    Ein Grundstück zu verkaufen erfordert andere Überlegungen als der Verkauf eines Hauses. Statt Wohnqualität stehen rechtliche Rahmenbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und die richtige Ansprache potenzieller Käufer im Vordergrund. Wer den Wert realistisch einschätzt, die relevanten Unterlagen bereithält und sein Land professionell präsentiert, erhöht die Chancen auf einen zügigen und erfolgreichen Abschluss deutlich.     Hinweise In diesem…
  • Laptop mit geöffnetem Immobilienexposé auf einem Schreibtisch, daneben ein ausgedrucktes Exposé mit Grundriss; im Hintergrund sind im Schaufenster eines Maklerbüros weitere Immobilienangebote zu sehen – Symbol für die Kombination aus Online- und Offline-Vermarktung. | Immobilienverkauf
    Der richtige Weg zum Käufer: So erreicht Ihre Immobilie die passende Zielgruppe
    Immer mehr Verkäufer stehen vor der Frage, über welche Kanäle sie ihre Immobilie am wirkungsvollsten präsentieren sollen. Digitale Plattformen, klassische Medien und direkte Empfehlungen bieten zahlreiche Möglichkeiten, doch nicht jeder Weg spricht die gleichen Interessenten an oder erzielt die gleiche Reichweite. Wer den Markt 2026 erfolgreich nutzt, denkt Vermarktung als vernetzten Prozess und setzt auf…
  • Weihnachtliche Plätzchen in Form eines Mehrfamilienhauses, eines Einfamilienhauses und eines Fragezeichens auf einem Backblech – Symbolbild für die Entscheidung „Miete oder Kauf“ und Wohnfragen 2026. | Immobilienkauf
    Miete oder Kauf – Welche Option ist 2026 die richtige für Sie?
    Steigende Mieten, aber auch hohe Baukosten und Immobilienpreise – die Entscheidung zwischen Mieten und Kaufen war selten so komplex wie 2026. Doch das kommende Jahr kann eine günstige Gelegenheit für den Kauf sein, wenn die Vorbereitung stimmt.     Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und…

Unser Team

Uwe Trundt
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-11

uwe.trundt@meinmaklerundko.de

Achim Jacobs
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-13

achim.jacobs@meinmaklerundko.de

Dominik Schierling
Immobilienmakler

+49 (0) 261 97368-12

info@meinmaklerundko.de