Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Was Sie über die Reservierungsvereinbarung wissen sollten

Was Sie über die Reservierungsvereinbarung wissen sollten

28. Oktober 2021
Geschäftsleute schütteln sich die Hände

Immer wieder kommt es vor, dass Immobilieninteressenten sich für eine Immobilie entschieden haben, sie aber noch nicht kaufen können, weil die Finanzierung von der Bank noch nicht bewilligt ist. In Zeiten des knappen Immobilienangebots kann das sehr ärgerlich sein. Die Lösung: bei einem Profimakler können Sie eine Reservierungsvereinbarung schließen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Reserviert ein Makler für Sie eine Immobilie, wird das als Reservierungsvereinbarung bezeichnet. Diese kann abgeschlossen werden, wenn der Kaufvertrag eines beabsichtigten Kaufs aus unterschiedlichen Gründen erst später unterzeichnet werden kann. Damit garantiert der Makler, dass er die betreffende Immobilie für einen festgelegten Zeitraum keinem anderen Interessenten anbietet.

Gibt es eine Reservierungsgebühr?

Ein solcher Service ist oft nicht kostenfrei. Einige Makler erheben eine Reservierungsgebühr. Sie ist das Entgelt dafür, dass der Makler für einen bestimmten Zeitraum auf seine Vermarktung verzichtet. Sie ist somit eine Absicherung für den Makler, falls der Interessent die Immobilie doch nicht kauft. Kommt der Kauf jedoch zustande und wird ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen, wird die Reservierungsgebühr auf die Maklerprovision angerechnet.

Oft verzichten Makler jedoch auf die Erhebung einer Gebühr, da es spätestens, wenn der Interessent abspringt, zu Streitigkeiten kommen kann. Zudem sind wirksame Reservierungsgebühren in der Praxis nicht so einfach zu vereinbaren. Denn eine Reservierungsvereinbarung muss von allen Seiten, also Interessent, Verkäufer und Makler, getroffen werden.

Dass der Verkäufer über diese Vereinbarung informiert wird, ist wichtig, weil der Makler durch seine vorübergehende Passivität in der Vermarktung der Immobilie gegen seine Pflichten verstößt, die im Maklervertrag in Form des Alleinauftrags vereinbart wurden. Denn im Alleinauftrag, beziehungsweise qualifizierten Alleinauftrag, wird das aktive Kümmern um die Immobilie und der Nachweis aller möglichen Interessenten geregelt.

Wie lang darf reserviert werden?

Eine Immobilie kann nicht auf unbestimmte Zeit reserviert werden. Allerdings kann der Zeitraum frei verhandelt werden. In der Regel wird eine Immobilie ein bis zwei Monate reserviert. Zwar ist theoretisch auch ein längerer Zeitraum möglich. Allerdings kann es in einem solchen Fall sinnvoll sein, einen Vorvertrag abzuschließen.

Entscheidend ist am Ende jedoch der Kaufvertrag. Die Reservierungsvereinbarung kann einen Rücktritt vom Kauf nicht verhindern. Denn bis zur notariellen Beurkundung und damit des Kaufs der Immobilie wird diese nicht auf den Interessenten übertragen und der Verkäufer kann auch nicht gezwungen werden, die Immobilie zu verkaufen.

Sie möchten wissen, worauf Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie achten müssen? Kontaktieren Sie uns? Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.breiholdt-voscherau.de/aktuell/m33P.html

https://www.recht-rotenburg.de/2018/08/12/eine-immobilie-reservieren/

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-immobilienrecht/kauf–ersteigerung/grundstuecksreservierung-und-schriftformerfordernis

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © baranq/Depositphotos.com

 

Immobilienmagazin

  • Ein Paar besichtigt ein Haus vor dem Kauf: Der Mann prüft die Fußleiste am Fenster, während die Frau den Raum betrachtet und eine Immobilienmaklerin im Hintergrund steht. | Immobilienbesichtigung
    Hausbesichtigung vor dem Kauf: Worauf Sie unbedingt achten sollten
    Ein Haus kann sofort begeistern – doch hinter frisch gestrichenen Wänden können Feuchtigkeit, Schäden oder hohe Sanierungskosten stecken. Auch Verkehrslärm und die Infrastruktur beeinflussen, ob eine Immobilie langfristig zu Ihnen passt. Wer systematisch besichtigt, erkennt Warnsignale und fragt gezielt nach. Erfahren Sie, wie Sie sich vorbereiten, die Bausubstanz einschätzen und das Wohnumfeld realistisch beurteilen.  …
  • Modernes Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach als Beispiel für den Einfluss von Solarenergie auf den Immobilienwert.
    Solaranlage und Hausverkauf: Wie Photovoltaik den Immobilienwert beeinflusst
    Eine Photovoltaikanlage verspricht niedrigere Energiekosten, mehr Unabhängigkeit vom Strommarkt und eine bessere Klimabilanz. Doch macht sie eine Immobilie automatisch wertvoller? Gerade Eigentümer, die einen Verkauf planen, fragen sich, ob sich die Installation einer Solaranlage kurz vor dem Verkaufsstart noch rechnet. Entscheidend sind dabei nicht nur Anschaffungskosten und Leistung der Anlage. Auch ihr Alter, der technische…
  • Gegenüberstellung einer renovierungsbedürftigen Wohnung und eines modernisierten Wohnbereichs als Darstellung des Fix-and-Flip-Prinzips.
    Fix & Flip 2026: Lohnt sich der schnelle Immobilienverkauf noch?
    Eine Immobilie günstig kaufen, gezielt modernisieren und nach kurzer Zeit mit Gewinn weiterverkaufen: Fix & Flip klingt nach einem überschaubaren Geschäftsmodell. In der Praxis entscheidet jedoch eine Vielzahl von Faktoren darüber, ob daraus ein rentables Projekt wird. Neben einem guten Einkauf sind eine realistische Kostenplanung, Erfahrung mit Sanierungen und Verständnis des Immobilienmarktes gefragt. Auch steuerliche…

Unser Team

Uwe Trundt
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-11

uwe.trundt@meinmaklerundko.de

Achim Jacobs
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-13

achim.jacobs@meinmaklerundko.de

Dominik Schierling
Immobilienmakler

+49 (0) 261 97368-12

info@meinmaklerundko.de