Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Wie ermittle ich den Preis meiner Immobilie?

Wie ermittle ich den Preis meiner Immobilie?

25. Oktober 2019

Im Scheidungsfall kommt oft die Frage auf, was mit der gemeinsam gekauften Immobilie passieren soll. Im Falle eines Verkaufs muss der Preis genau bestimmt werden. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie wert ist, kann das über die verschiedenen Verfahren berechnet werden. Jedes Verfahren hat dabei seine Anwendungszwecke, für die sie verwendet werden. Ein Experte kann Ihnen dabei helfen, das richtige Verfahren zu finden und den passenden Angebotspreis zu berechnen.

Bei der Bewertung einer Immobilie gibt es unterschiedliche Verfahren. Die Verfahren sind durch den Gesetzgeber vorgegeben. Im Paragraf 8 der Immobilienwertermittlungsverordnung sind das Vergleichswertverfahren, das Verfahren zur Bodenwertermittlung, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Diesen Verfahren liegen unterschiedliche Rechnungen zugrunde.

Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert durch entsprechende Vergleiche. Es bietet sich daher vor allem für Eigentumswohnungen, Teileigentum und Familienhäuser an. Dabei wird der Kaufpreis vergleichbarer Immobilien als Grundlage genommen. Entscheidend sind dabei Faktoren wie das Baujahr, die Adresse, die Wohnfläche sowie ein vorhandener Garten/Balkon und ein Garagenstellplatz. Ebenso sind Faktoren wie die Bauweise, die Größe, die Restnutzungsdauer und der bauliche und energetische Zustand des Gebäudes wichtig.

Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird dagegen bei Immobilien genutzt, die einen Ertrag abwerfen. Darunter fallen Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte und Geschäftsgrundstücke. Der Wert der Immobilie errechnet sich aus dem Bodenwert und den zu erwartenden Einnahmen. Dabei wird nicht die tatsächliche Miete veranschlagt, sondern die marktübliche. Eine leere Mietwohnung mindert daher nicht den Preis. Die Bewirtschaftungskosten der Immobilie sind von den zu erwartenden Einnahmen abzuziehen. Der Bodenwert errechnet sich aus dem durch einen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwert pro Quadratmeter. Der Bodenwert wird außerdem noch mit dem Liegenschaftszinssatz verzinst. Dabei wird der marktübliche Wert zugrunde gelegt. Ein weiterer Wert sind sonstige Umstände, die den Wert beeinflussen können. Dringende Sanierungsarbeiten, die noch nicht vorgenommen wurden, können den Wert der Immobilie mindern.

Das Sachwertverfahren

Ein weiteres Verfahren ist das Sachwertverfahren. Auch beim Sachwertverfahren wird der Bodenwert bestimmt und mit dem Wert des Gebäudes zusammengerechnet. Der Wert des Gebäudes wird mit den Regelherstellungskosten sowie der Grundfläche berechnet. Die Herstellungskosten gliedern sich dabei in verschiedene Stufen, sodass auch die Qualität der verbauten Materialien berücksichtigt wird. Von diesen Kosten wird die sogenannte Altersminderung abgezogen. Die vom Gesetzgeber festgelegte Nutzungsdauer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern beträgt in der Regel 80 Jahre. Das führt dazu, dass mit jedem Jahr 1,25 Prozent vom Wert abgezogen werden müssen. Der nun errechnete Gebäudesachwert wird mit dem Bodenwert addiert und mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert. Der Marktanpassungsfaktor legt die örtlichen Gegebenheiten der Immobilie zugrunde. So ist einem Haus in einer strukturstarken Gegend ein höherer Wert als einem baugleichen Haus in einer strukturschwachen Region zuzuschreiben. Dabei wird berücksichtigt, ob die Häuser in dem Quartier, in dem das zu verkaufende Haus steht, zu dem errechneten vorläufigen Sachwert verkauft werden.

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © David McBee/pexels.com

 

Immobilienmagazin

  • Ein moderner Neubau und ein älteres Bestandsgebäude stehen einander gegenüber und symbolisieren die Entscheidung zwischen neuem Zuhause und bestehender Immobilie. I Neubau oder Bestandsimmobilie?
    Neubau oder bestehendes Zuhause: Was passt besser zu Ihnen?
    Wer ein Eigenheim sucht, hat die Wahl: frisch gebaut, modern und effizient – oder gewachsen, charaktervoll und oft sofort bezugsbereit. Neubau und Bestandsimmobilie bieten beide Chancen, stellen Käufer aber vor unterschiedliche Fragen zu Kosten, Aufwand und Gestaltung. Umso wichtiger ist ein klarer Blick auf das, was wirklich zum eigenen Leben, Budget und Wohngefühl passt.  …
  • Ein älteres Einfamilienhaus mit verwitterter Fassade und sanierungsbedürftigem Dach steht in einer Wohnstraße und symbolisiert die Entscheidung zwischen Modernisierung und Verkauf. I Sanierungspflicht beim Verkaufen
    Ältere Immobilie mit Sanierungsdruck – lohnt sich modernisieren?
    Die Klimavorgaben für Gebäude werden konkreter. Zwar gibt es auf EU-Ebene keine pauschale Sanierungspflicht für einzelne Hausbesitzer, doch Deutschland muss die neue Gebäuderichtlinie bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht überführen. Zugleich steht der Gebäudesektor wegen des deutschen Klimaziels von minus 65 Prozent bis 2030 und zuletzt wieder gestiegener Emissionen weiter unter Druck. Für…
  • Energieeffizienzskala von A bis G neben Hausmodell und Bauplänen – Symbolbild für den Energieausweis beim Immobilienverkauf.
    Energieausweis beim Verkauf: Das sollten Eigentümer wissen
    Der Energieausweis gehört zu den Unterlagen, die frühzeitig vorliegen sollte, wenn man verkaufen möchte. Er zeigt, wie es um den energetischen Zustand eines Hauses oder einer Wohnung steht, und macht die Immobilie für Interessenten besser vergleichbar. Für Eigentümer ist er zugleich ein wichtiger Baustein für einen rechtssicheren Verkauf und eine klare Kommunikation, besonders wenn Modernisierungsfragen…

Unser Team

Uwe Trundt
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-11

uwe.trundt@meinmaklerundko.de

Achim Jacobs
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-13

achim.jacobs@meinmaklerundko.de

Dominik Schierling
Immobilienmakler

+49 (0) 261 97368-12

info@meinmaklerundko.de