Für Eigentümer

Für Suchende

Immobilien

Wozu Verbrauchsenergieausweis?

Wozu Verbrauchsenergieausweis?

26. Juni 2020

Ein Energieausweis ist beim immobilienverkauf Pflicht. Allerdings ist Energieausweis nicht gleich Energieausweis. Immobilienbesitzer haben die Wahl zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis. Von welchen Kriterien hängt es ab, ob der preisgünstigere Verbrauchsenergieausweis für Sie infrage kommt? Wir sagen es Ihnen!

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie. Er ermöglicht es, die zu erwartenden Energiekosten abzuschätzen und dient somit als eine wichtige Entscheidungshilfe für Kauf- und Mietinteressenten. Bei jedem Immobilienverkauf muss daher ein Energieausweis vorliegen.

Der Verbrauchsorientierte Energieausweis ist preisgünstiger

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist wesentlich preisgünstiger als der bedarfsorientierte. Der Preis liegt etwa zwischen 25 und 100 Euro, während ein Bedarfsausweis 500 Euro oder mehr kosten kann. Wie der Name schon sagt, gibt er Auskunft darüber, wie hoch die verbrauchte Energiemenge der Immobilie ist. Zur Berechnung werden in der Regel die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten aus mindestens den letzten drei Jahren zugrunde gelegt. Diese sind natürlich vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig, mehr noch aber von der Dämmung der Immobilie.

Nur für Immobilien mit über fünf Wohneinheiten

Grundsätzlich können Eigentümer frei entscheiden, welchen der beiden Energiepässe sie erstellen lassen – aber: es gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis kann nur für Immobilien, die über fünf oder mehr Wohneinheiten verfügen, ausgestellt werden. Anders ist es, wenn der Bauantrag für das betreffende Objekt nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Dann kann auch für ein Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ein Verbrauachsausweis erstellt werden. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn das Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten zwar vor dem 1. November 1977 errichtet wurde, aber bereits das energetische Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht oder dahingehend saniert bzw. modernisiert wurde – auch in diesem Fall ist ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Gebäude ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.

Vorsicht bei unseriösen Anbietern

Nicht alle Angebote für Energieausweise sind seriös – und das kann für die Besitzer zu einem echten Problem werden. Ist der Energieausweis nämlich mangelhaft oder fehlt er spätestens zum Besichtigungstermin, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro! Achten Sie also genau darauf, von wem Sie sich Ihren Ausweis erstellen lassen.

Der Energieausweis wird in der Regel von qualifizierten und zertifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Architekten, Bauingenieuren und Schornsteinfegern ausgestellt. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater unabhängig ist. Ihr lokaler Profi-Makler kann Sie neutral beraten. Er weiß genau, welcher Ausweis der passende für Sie ist, und sagt Ihnen, wann und von wem er zu erstellen ist.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder suchen Sie jemanden, der sich um eine professionelle Erstellung kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/energieausweis-die-wichtigsten-infos-fuer-eigentuemer-mieter-und-kaeufer-36522

https://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis

https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-nach-energietraegern-sektoren

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © valigursky/Depositphotos.com

Immobilienmagazin

  • Luftaufnahme eines unbebauten, grünen Grundstücks mit markierter Fläche und Standort-Symbol, das die Entwicklungsmöglichkeiten und den gezielten Verkauf von Bauland veranschaulicht. | Grundstücksverkauf
    Bauland veräußern mit Weitblick: So gelingt der Verkauf Ihres Grundstücks
    Ein Grundstück zu verkaufen erfordert andere Überlegungen als der Verkauf eines Hauses. Statt Wohnqualität stehen rechtliche Rahmenbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und die richtige Ansprache potenzieller Käufer im Vordergrund. Wer den Wert realistisch einschätzt, die relevanten Unterlagen bereithält und sein Land professionell präsentiert, erhöht die Chancen auf einen zügigen und erfolgreichen Abschluss deutlich.     Hinweise In diesem…
  • Laptop mit geöffnetem Immobilienexposé auf einem Schreibtisch, daneben ein ausgedrucktes Exposé mit Grundriss; im Hintergrund sind im Schaufenster eines Maklerbüros weitere Immobilienangebote zu sehen – Symbol für die Kombination aus Online- und Offline-Vermarktung. | Immobilienverkauf
    Der richtige Weg zum Käufer: So erreicht Ihre Immobilie die passende Zielgruppe
    Immer mehr Verkäufer stehen vor der Frage, über welche Kanäle sie ihre Immobilie am wirkungsvollsten präsentieren sollen. Digitale Plattformen, klassische Medien und direkte Empfehlungen bieten zahlreiche Möglichkeiten, doch nicht jeder Weg spricht die gleichen Interessenten an oder erzielt die gleiche Reichweite. Wer den Markt 2026 erfolgreich nutzt, denkt Vermarktung als vernetzten Prozess und setzt auf…
  • Weihnachtliche Plätzchen in Form eines Mehrfamilienhauses, eines Einfamilienhauses und eines Fragezeichens auf einem Backblech – Symbolbild für die Entscheidung „Miete oder Kauf“ und Wohnfragen 2026. | Immobilienkauf
    Miete oder Kauf – Welche Option ist 2026 die richtige für Sie?
    Steigende Mieten, aber auch hohe Baukosten und Immobilienpreise – die Entscheidung zwischen Mieten und Kaufen war selten so komplex wie 2026. Doch das kommende Jahr kann eine günstige Gelegenheit für den Kauf sein, wenn die Vorbereitung stimmt.     Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und…

Unser Team

Uwe Trundt
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-11

uwe.trundt@meinmaklerundko.de

Achim Jacobs
Immobilienmakler, Büroinhaber

+49 (0) 261 97368-13

achim.jacobs@meinmaklerundko.de

Dominik Schierling
Immobilienmakler

+49 (0) 261 97368-12

info@meinmaklerundko.de