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Zahl des Monats: 150.000 Euro

Zahl des Monats: 150.000 Euro

16. März 2023
Ein paar Hände halten ein Spielzeughaus mit der Zahl 150000 - Kfw Zuschuss

Ab März 2023 ist es für Bauherren möglich, bei der KfW-Förderbank Zuschüsse und vergünstigte Kredite zu erhalten. Diese Förderung liegt je nach Art des Neubaus bei unterschiedlichen Summen je Wohneinheit. Die maximale Förderhöhe beträgt 150.000 Euro.

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Die neue Förderung entlastet nicht nur Bauherren, sondern auch die Umwelt. Das dürfte die Nachfrage nach Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizsystemen weiter in die Höhe treiben. Allein in den ersten drei Quartalen des letzten Jahres wurden innerhalb Deutschlands mehr als 240.000 Wärmepumpen produziert. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung (3. März 2023) des statistischen Bundesamtes hervor. Durch die hohe Nachfrage sind allerdings auch die Kosten für Handwerker gestiegen. Im Januar 2023 haben sich die Summen für den Einbau von Heizungen um 19 Prozent im Vorjahresvergleich erhöht.

 

Mit der neuen Förderung umgehen Hausbauer die erhöhten Zinsen. Allerdings müssen bei der Beantragung der Förderung die jeweiligen Bedingungen beachtet werden. Mit 1,1 Milliarden Euro sollen Neubauprojekte staatlich gefördert werden. Bauherren, die ihre Immobilie später selbst bewohnen möchten, bekommen etwas bessere Konditionen als Bauherren, die für den Wohnungsmarkt bauen. Je nach Laufzeit sind die jährlichen Sollzinsen unterschiedlich hoch. Wer beispielsweise eine Laufzeit zwischen 11 und 25 Jahren vereinbart, zahlt nur 0,75 Prozent an Sollzinsen. Im Gegensatz zu den aktuellen Bauzinsen, die je nach Laufzeit zwischen drei bis vier Prozent liegen, wird so einiges an monatlichen Rückzahlungskosten gespart.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©cookelma/Depositphotos.com

 

 

 

 

 

 

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